BSC Geretsried e.V.
Platz- und Hallenordnung:
Jeder Schütze, der das Gelände oder die Halle nutzt, ist den Bestimmungen dieser Schießordnung und der jeweils gültigen Sportordnung des DSB, die er durch Teilnahme am Schießen anerkennt, unterworfen. Eine Zuwiderhandlung kann eine Verwarnung durch die Sportleitung oder im schwerwiegenden Falle den Ausschluss vom laufenden Schießbetrieb zur Folge haben!
- Es darf mit Recurve, Compound (max. 60lbs), Blank und Langbögen geschossen werden. Armbrüste, Brandpfeile, Jagdspitzen und Feldspitzen sind nicht erlaubt!
- Ein Bogen mit genocktem Pfeil darf nur an der Schießlinie ausgezogen werden. Grundsätzlich muss der Bogen an der Schießlinie so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Ein Auszug mit über die Kopfhöhe gehaltenem Pfeil ( Hoch-auszug), Querschießen oder Querauszug ist grundsätzlich verboten.
Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter den Scheiben aufhalten. Ein nicht geschossener Pfeil ist beim verlassen der Schießlinie vom Bogen abzunehmen.
Im Gelände zwischen der Schießlinie und der Zielscheibe liegende Pfeile (verschossene Pfeile) dürfen nur gesucht werden wenn eine Person vor der Scheibe gut erkennbar sichert (das heißt vor der Scheibe stehen bleibt) oder ein im Bauwagen befindlicher Kunststoffverkehrspylon auf die Schießlinie gestellt wird. - Schießlinie: Pfeile dürfen nur von einer als Schießlinie gekennzeichneten (gepflasterten Linie) geschossen werden. Nur im Ausnahmefall darf diese z.B. nach vorne verlegt werden und diese Ausnahme bedingt das Einverständnis aller am Training teilnehmenden Schützen. Schützen die ihre Pfeile bereits geschossen haben, verlassen die Schießlinie. Andere Personen als Schützen dürfen während des Schießbetriebes nicht an der Linie stehen, ausgenommen sind Trainer.
- Geräteabstellplatz: Dieser befindet sich hinter der Schießlinie. Hier werden die Bögen abgestellt. Es ist darauf zu achten, dass jeder den Bogen so abstellt, dass keiner verletzt wird. Beim Abstellen und Aufnehmen seines Bogens muss darauf geachtet werden, dass das Material eines anderen Schützen nicht beschädigt wird.
Der Gerätebereich ist grundsätzlich kein Aufenthaltsraum, weder für Schützen noch für Zuschauer.
Auf Turnieren beginnt der Gerätebereich 3m hinter der Schießlinie und ist ebenfalls mit einer Linie (Gerätelinie) gekennzeichnet.
Aus Platzgründen ist dies auf unserem Gelände nicht einzuhalten. Trotzdem sollte darauf geachtet werde, dass man den Bogen so abstellt, dass Schützen an der Schießlinie nicht gestört werden und ein wegtreten von der Schießlinie ohne „Hürdenlauf“ möglich ist. - Jeder der einen Bogen z.B. zum Einstellen o.ä. ausziehen muss, darf dies nur in eine Richtung tun in der klar erkennbar keine Person steht oder plötzlich aus dieser auftauchen kann. Wenn möglich immer gegen eine Wand bzw. in Richtung eines großen freien Feldes ausziehen.
- Pro Passe dürfen nicht mehr als zwei Schützen (in Ausnahmefällen drei Schützen) auf eine Scheibe schießen. Bei größerer Anzahl von Schützen wird im Turnierrhythmus (AB-CD,CD-AB) und unter Aufsicht geschossen.
- Es darf nur gerade auf die Scheibe geschossen werden. Diagonales schießen ist verboten.
- Das Schießen ist nur auf die aufgebauten Scheiben gestattet, alle anderen Gegenstände dienen nicht als Ziel. Es darf nicht auf Tiere geschossen werden.
- Niemals die Sehne eines gespannten Bogens ohne eingelegten Pfeil lösen (Trockenschuss). Geräte anderer Schützen dürfen, ohne Erlaubnis der Betreffenden, weder aufgenommen noch bedient bzw. ausprobiert werden.
- Die Visiereinstellung ist vor dem ersten Schuss und bei jedem Distanzwechsel zu kontrollieren.
- Gemäß der Sportordnung des DSB (Deutschen Schützenbundes) darf nur unter Aufsicht geschossen werden. Aufsicht kann jedes volljährige, erfahrene Vereinsmitglied sein. Die Aufsicht kann auch vom Vorstand bestimmt werden.
Im Normalfall gilt: Das erste volljährige Vereinsmitglied das den Platz betritt übernimmt die Aufsicht. Davon kann in Absprache auch abgewichen werden. Vor allem soll während des Trainings die Aufsichtsperson wechseln, um jedem Schützen ein Training zu ermöglichen.
Die Aufsicht selbst darf im Regelfall während der Aufsichtstätigkeit nicht schießen und trägt während der Aufsichtstätigkeit die im Bauwagen aufgehängte Warnweste mit der Aufschrift „Aufsicht“. Findet sich keine neue Aufsicht, ist der Schießbetrieb sofort einzustellen.
Nehmen minderjährige am Schießbetrieb teil, ist eine Aufsichtsperson zwingend erforderlich.
Ein zur Aufsicht ermächtigtes Vereinsmitglied darf nur dann selbst schießen wenn:
- Wenn sich wenige Teilnehmer am Platz befinden bzw. am Training teilnehmen.
- Einigkeit unter den Trainingsteilnehmer herrscht.
- Die erfahrenen Mitglieder im Vergleich zu den „nicht bzw. wenig erfahrenen“ überwiegt.
- Wenn sich keine fremden Personen oder Fahrzeuge auf dem Gelände befinden.
Den Weisungen der Aufsicht ist zwingend und unverzüglich Folge zu leisten. Personen die den Weisungen, sofern diese sicherheitsrelevant, der Ordnung und dem Sport dienlich sind, nicht Folge leisten müssen den Trainingsbetrieb sofort einstellen und das Gelände verlassen.
Derartige Zwischenfälle sind außerdem der Vorstandschaft zu melden. In schwerwiegenden Fällen, vor allem bei erkennbarem Vorsatz oder Absicht, kann dies auch den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben. - Alle Schützen müssen gemeinsam zum auswerten bzw. ziehen der Pfeile zu den Scheiben gehen, nicht laufen. Nicht frontal auf die Scheiben zugehen, sondern seitlich. Dadurch vermeidet man ein Auflaufen auf in der Scheibe steckende Pfeile bzw. eine Verletzung durch vor der Scheibe im Rasen steckende Pfeile. Daher empfiehlt es sich beim schießen auf Rasen geschlossenes Schuhwerk zu tragen. In der Halle sind Hallenschuhe mit heller Sohle zu tragen.
- Vor dem ziehen der Pfeile muss sich der Schütze vergewissern, dass keine Person unmittelbar vor der Scheibe steht und damit vor den Pfeilen steht.
Es dürfen nicht mehrere Schützen an einer Scheibe gleichzeitig ihre Pfeile ziehen, ausgenommen es wird am gleichen Pfeil gezogen. Beim ziehen der Pfeile sollte mit einer Hand, nahe an der Einschussstelle gegen die Zugrichtung gehalten werden. Dies verhindert ein unnötiges Zerstören der Auflage und ein unbeabsichtigtes nach vorne kippen der Scheibe.
Pfeile sollten grundsätzlich immer mit einem Pfeilzieher und in Verlängerung des Pfeils aus der Scheibe gezogen werden. Bleibt eine Spitze in der Scheibe stecken, ist die betroffene Stelle zu markieren oder wenn möglich die Spitze aus der Scheibe zu entfernen (Werkzeug hierfür liegt im Bauwagen). Eine unnötige Zerstörung der Scheibe ist hierbei zu vermeiden. - Fallen einem Schützen Pfeile und/ oder Ausrüstungsgegenstände beim Schießen vor die Schießlinie sind diese dort, bis zum gemeinsamen Pfeile holen, liegen zu lassen. Ist der hinunter gefallene Gegenstand ein Pfeil kann der Ersatzpfeil aus dem Köcher geschossen werden.
- Das Material ist regelmäßig auf Schäden und festen Sitz zu überprüfen. Nocken und Pfeilschäfte sollten grundsätzlich beim Zurückgehen von der Scheibe auf Schäden kontrolliert werden. Beschädigte Nocken oder Pfeile nicht mehr schießen. Diese stellen ein hohes Risiko für sich und andere dar.
- Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen. Das Kommando „STOP“, oder ähnliche Warnungen kann jeder Aussprechen, der die Störung oder Gefahr erkennt. Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
- Der Bogenplatz darf jederzeit von einem volljährigen Vollmitglied des BSC Geretsried, auch außerhalb der offiziellen Trainingszeiten genutzt werden, sofern die Sportordnung und vorliegende Schießordnung beachtet wird.
- Anfängern ist die Benutzung der Schießanlage, außerhalb der offiziellen Trainingszeiten, nur in Beisein eines Vollmitgliedes des BSC Geretsried gestattet. Sie haben dessen Anweisungen Folge zu leisten.
- Unerfahrene Schützen, die alleine auf dem Platz schießen, sollten nur Entfernungen schießen die beherrscht werden. Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich.
- Gäste dürfen die Bogensportanlage nach vorheriger Anmeldung und nach Abschluss der Tagesversicherung benutzen. Diese Gebühr für die Tagesversicherung beträgt 5 €. Gastschützen dürfen nur im Beisein der Sportleitung oder eines Vorstandsmitglieds schießen. Der Betrag ist der Sportleitung oder dem Vorstandsmitglied zu entrichten. Das gastgebende Vereinsmitglied ist dafür verantwortlich, dass sich der Gast entsprechend der Schießordnung des BSC Geretsried verhält.
- Von jeder Person wird erwartet, dass Verschmutzungen und Beschädigungen von fremdem Eigentum vermieden wird. Mitgebrachte Verpackungen oder Flaschen sind wieder mitzunehmen. Zigarettenkippen sind in die entsprechenden Aschenbecher zu entsorgen. Volle Aschenbecher sind von den Benutzern zu säubern bzw. zu entleeren. Rauchen an der Schießlinie und im Gerätebereich ist untersagt.
Während der Hallensaison ist das Rauchen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. - Unfälle und Beschädigungen auf dem Bogenplatz sind umgehend der Vorstandschaft mitzuteilen.
- Für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von privatem Eigentum übernimmt der Verein keine Haftung. Gefundenes Material und Pfeile sind im Vereinsheim zu hinterlegen.
- Während eines sportlichen Wettbewerbes ist der Konsum von Alkohol verboten. Drogen oder ähnliche Substanzen sind generell verboten.
- Am Auf- und Abbau sollten sich möglichst alle Trainingsteilnehmer, vor allem in der Hallensaison, beteiligen.
- Nach dem Aufbau des Bogens, sind Koffer und Taschen so zu verstauen, dass die Sitzmöglichkeiten als solche erhalten bleiben (gilt vor allem in der Halle).
Auf dem Außengelände sind die Koffer und Bogentaschen, vor allem bei viel Betrieb, nach dem Aufbauen des Bogens von den Tischen zu nehmen so, dass jeder die Möglichkeit hat seine Geräte vom Tisch weg aufzubauen. - Die Auflagen sind nach dem Schießen wieder ordnungsgemäß abzuhängen und im Bauwagen in die entsprechenden Lagerrohre aufzuräumen. Die Scheibennägel verbleiben nicht auf der Scheibe und werden, wie auch die Auflagen, nach dem Schießen in die dafür vorgesehenen Behältnisse aufgeräumt. Das absichtliche Schießen auf die Scheibennägel ist zu unterlassen.
- Schützen die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf des Schießens oder eine Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können des Platzes verwiesen werden (siehe hierzu auch Punkt 12).
Jeder Schütze verpflichte sich durch Teilnahme am Trainingsbetrieb und durch seine Unterschrift in der Mitgliedsliste, die oben stehende Schießordnung einzuhalten, sowie die Sportordnung des DSB zu akzeptieren. Jedem Schützen wurde diese Schießordnung vor der Teilnahme am Schießen bzw. Training ausgehändigt.
Stand 21.06.2013